Wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten, müssen Sie dies den zuständigen Stellen anzeigen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Versteigerungen leicht verderblicher Waren, kann eine Verkürzung der zweiwöchigen Anzeigepflicht von Versteigerungen beantragt werden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.