Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.
In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Das Register enthält folgende Daten:
- bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
- bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
- Art der Erlaubnis
- Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
- Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
- Betriebsanschrift
- Registernummer
- bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Verfahrensablauf:
- Sie melden die Änderung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
- Die Erlaubnisbehörde leitet den Änderungsantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
- Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registeränderung.
- Die eingetragene Änderung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.
