Sie wollen Veranstaltungen mit Tieren durchführen? Sie wollen Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte, bei denen Tiere verkauft oder gehandelt werden, durchführen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu.

Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
17.05.2021