Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Verantwortlich für den Inhalt
HaSI Landesredaktion

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
07.12.2021