Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

Wenn Sie keine gewerbliche Niederlassung haben oder außerhalb dieser Waren zum Verkauf anbieten möchten, dann benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese müssen Sie beantragen.

Wenn Sie keine gewerbliche Niederlassung haben oder außerhalb dieser Waren zum Verkauf anbieten möchten, dann benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese müssen Sie beantragen.