Sie müssen Ihr Gewerbe abmelden, wenn
- Sie Ihren selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vollständig aufgeben oder
- ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG und AG) umwandeln möchten.
Wenn der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb der Stadtgemeinde Bremen verlegt wird, muss das Gewerbe nur am neuen Ort angemeldet werden.
Die Abmeldung muss von den folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreter:innen vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter:innen jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
