Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben.
Dies ist der Fall, wenn:
- 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
- 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen. Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde an und teilen Sie dort mit, dass Ihr Gewerbe in Berlin abgemeldet werden soll.
- 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.
- Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehen und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes. (siehe „Weiterführende Informationen")
