Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. Die bloße Überwachung, eine Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit (z.B. Detekteien) oder eine bloße Raumüberlassung (z.B. Schließfach) ist keine erlaubnispflichtige Bewachung.
Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a.
- die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
- der Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
- der Personenschutz oder
- die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
