Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.