Wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder wegen Unterhaltsforderungen können Sie als Gläubiger Ihre Forderungen gegen den Schuldner durchsetzen, indem Sie Forderungen des Schuldners gegen Dritte (sog. Drittschuldner) pfänden lassen, z. B.
- bei dem Arbeitgeber des Schuldners,
- bei der Rentenversicherung
- oder bei einer Bank, bei der der Schuldner ein Konto hat.
Um die Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden, benötigen Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Bitte beachten Sie, dass die Pfändung erst mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam wird.
