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"Pfändungs- und Einziehungsverfügung" bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" durch die Vollstreckungsbehörden wie die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder sonstige Forderungspfändungen

Die Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) hatdas Bankkonto, das Arbeitseinkommen, Forderungen beim Auftraggeber oder sonstige Forderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern gepfändet.

Bremen, Stadt

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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