Was ist das europäische Mahnverfahren?
Wenn Sie Gläubiger einer grenzüberschreitenden Geldforderung sind - d.h., wenn Ihnen z.B. eine Person oder ein Unternehmen (Gegenseite) Geld schuldet - und wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite Ihrer Geldforderung nicht widerspricht, können Sie den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls beantragen.
In welchen Fällen ist die Einleitung eines Mahnverfahrens nicht sinnvoll?
Wenn Sie von vornherein damit rechnen, dass die Gegenseite Einspruch gegen Ihre Forderung und damit gegen den Zahlungsbefehl einlegen wird, bedeutet das Mahnverfahren einen unnötigen Umweg. In diesem Fall sollten Sie gleich Klage beim zuständigen Prozessgericht erheben.
Wie geht es nach dem Erlass des Zahlungsbefehls weiter?
Das Zentrale Europäische Mahngericht stellt den Zahlungsbefehl der Gegenseite zu. Ab der Zustellung hat die Gegenseite 30 Tage Zeit, die geforderte Geldsumme zurückzuzahlen oder Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu erheben.
Soweit kein Einspruch vorliegt erteilt Ihnen nach Ablauf der Einspruchsfrist das Mahngericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Zahlungsbefehls, mit dem Sie die Zwangsvollstreckung einleiten können.
Legt die Gegenseite innerhalb der Frist Einspruch gegen den Zahlungsbefehl ein und beantragen Sie, ein Zivilprozessverfahren bei Gericht zu führen, gibt das Europäische Mahngericht diesen Rechtsstreit an das von Ihnen zu benennende Gericht ab. Innerhalb des folgenden Zivilprozessverfahrens kann eine mündliche Verhandlung stattfinden.
Wenn Sie Gläubiger einer grenzüberschreitenden Geldforderung sind - d.h., wenn Ihnen z.B. eine Person oder ein Unternehmen (Gegenseite) Geld schuldet - und wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite Ihrer Geldforderung nicht widerspricht, können Sie den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls beantragen.
In welchen Fällen ist die Einleitung eines Mahnverfahrens nicht sinnvoll?
Wenn Sie von vornherein damit rechnen, dass die Gegenseite Einspruch gegen Ihre Forderung und damit gegen den Zahlungsbefehl einlegen wird, bedeutet das Mahnverfahren einen unnötigen Umweg. In diesem Fall sollten Sie gleich Klage beim zuständigen Prozessgericht erheben.
Wie geht es nach dem Erlass des Zahlungsbefehls weiter?
Das Zentrale Europäische Mahngericht stellt den Zahlungsbefehl der Gegenseite zu. Ab der Zustellung hat die Gegenseite 30 Tage Zeit, die geforderte Geldsumme zurückzuzahlen oder Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu erheben.
Soweit kein Einspruch vorliegt erteilt Ihnen nach Ablauf der Einspruchsfrist das Mahngericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Zahlungsbefehls, mit dem Sie die Zwangsvollstreckung einleiten können.
Legt die Gegenseite innerhalb der Frist Einspruch gegen den Zahlungsbefehl ein und beantragen Sie, ein Zivilprozessverfahren bei Gericht zu führen, gibt das Europäische Mahngericht diesen Rechtsstreit an das von Ihnen zu benennende Gericht ab. Innerhalb des folgenden Zivilprozessverfahrens kann eine mündliche Verhandlung stattfinden.
