Beenden Sie eine angezeigte vorübergehende Tätigkeit als beeidigte/r Dolmetscher/in oder als ermächtigte/r Übersetzer/in vorzeitig, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover mitteilen.
Beenden Sie eine angezeigte vorübergehende Tätigkeit als beeidigte/r Dolmetscher/in oder als ermächtigte/r Übersetzer/in vorzeitig, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover mitteilen.