Das Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis beinhaltet Angaben zu den von den Präsidenten der Landgerichte des Landes Brandenburg allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer.
Im Einzelnen enthält das Verzeichnis folgende Angaben:
- den Namen
- die Anschrift
- Telekommunikationsanschlüsse
- die Sprache, für die die allgemeine Beeidigung oder die Ermächtigung erfolgt ist
- die Angabe, ob der Eingetragene als Dolmetscher oder Übersetzer tätig ist
- den Tag der allgemeinen Beeidigung oder der Ermächtigung
- bei Dolmetschern und Übersetzern aus anderen EU-/EWR-Staaten die Berufsbezeichnung, die den Regelungen des Niederlassungsstaates entspricht
Die personenbezogenen Daten, zu deren Veröffentlichung der Dolmetscher oder Übersetzer sein Einverständnis erteilt hat, werden im Internet in der bundeseinheitlichen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank veröffentlicht (§ 6 Absatz 5 Verordnung zur Ausführung des Brandenburgischen Dolmetschergesetzes).
Dolmetscher haben das Recht, bundesweit unter Berufung auf ihren geleisteten Eid vor Gericht aufzutreten (siehe § 189 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz).
Die Ermächtigung von Übersetzern durch die zuständige Behörde eines Bundeslandes wird bundesweit akzeptiert.
