Wenn Sie als beeidigte:r Dolmetscher:in und/ oder ermächtigte:r Übersetzer:in für Gerichte, Behörden oder Notariate tätig sein möchten, können Sie sich auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen in ein bundesweites Verzeichnis aufnehmen lassen.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
07.03.2023