Wenn Sie als beeidigte:r Dolmetscher:in und/ oder ermächtigte:r Übersetzer:in für Gerichte, Behörden oder Notariate tätig sein möchten, können Sie sich auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen in ein bundesweites Verzeichnis aufnehmen lassen.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Justizministerium
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
07.03.2023