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Übersetzer: Öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzenden beantragen

Als Übersetzer/in können Sie die allgemeine Beeidigung in M-V für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke beantragen.

Mecklenburg-Vorpommern

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Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.