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Nachlass -Testament - Amtliche Verwahrung und Rückgabe

Sie können ein selbst handschriftlich verfasstes Testament beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Notarielle Testamente werden von dem beurkundenden Notar direkt in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben. Einer Mitwirkung des Testators bedarf es hierbei nic…

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