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Nachlass - Beantragung eines Erbscheins

Der Erbnachweis kann durch einen Erbschein geführt werden, der auf Antrag durch das Nachlassgericht erteilt wird. Der Antrag bedarf der Beurkundung durch eine:n Notar:in Ihrer Wahl, Ihr Wohnsitzgericht oder das zuständige Nachlassgericht.

Bremen, Stadt

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Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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