Jeder Bürgerin, jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.
Jeder Bürgerin, jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.