Sie können Ihre Genossenschaft als Europäische Genossenschaft registrieren lassen. Die Beantragung können Sie ausschließlich durch einen Notar durchführen lassen, eine eigenständige Antragstellung ist nicht möglich.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Justizministerium
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.04.2021