Das Grundbuch ist ein Register, das von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten geführt wird. Es dokumentiert die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks – also wer Eigentümer oder Eigentümerin ist, welche Rechte Dritte daran haben und ob das Grundstück belastet ist.
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder sich über ein Grundstück informieren möchten, lohnt sich ein Blick ins Grundbuch.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Grundstücksgrundbücher, Wohnungsgrundbücher und Erbbaugrundbücher einsehen.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Reisepass oder Personalausweis
- Wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers, Vollstreckungsunterlagen)
Voraussetzungen
- Sie dürfen das Grundbuch nur einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben.
- Einsicht nehmen können Sie zum Beispiel
- als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder
- als Gläubigerin oder Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte (Nachweis erforderlich) oder
- als Erbin oder Erbe.
- Wenn Sie das Grundstück kaufen möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin.
- Wenn Sie das Grundbuch einsehen dürfen, können Sie eine Abschrift aus dem Grundbuch beantragen.
- Als Privatperson können Sie grundsätzlich keinen Online-Zugang zum Grundbuch erhalten.
- Behörden, Notariate, Gerichte oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können unter bestimmten Voraussetzungen einen uneingeschränkten Online-Zugang zum Grundbuch erhalten (uneingeschränktes Abrufverfahren).
- Wenn Sie häufig Grundbücher einsehen müssen oder wenn mit einer besonderen Eilbedürftigkeit zu rechnen ist, können Sie zum eingeschränkten Abrufverfahren zugelassen werden. Das kann der Fall sein, wenn Sie Grundbucheinsichten nehmen möchten als:
- Rechtsanwälte, welche die Zwangsvollstreckung betreiben
- Versicherungen
- Banken
- Versorgungsunternehmen
Hinweise
Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat Ihrer Wahl.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
- Die Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt ist gebührenfrei.
- Grundbuchauszug: 10,00 EUR
- amtlichen Grundbuchauszug: 20,00 EUR
Bei schriftlichen Bestellungen erhalten Sie eine Rechnung.
Handlungsgrundlagen
§ 12 Absatz 1 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html
Rechtsbehelfe
Erinnerung
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
