Für Fischereibezirke müssen Sie als Fischereiberechtigter beziehungsweise, im Falle der Verpachtung, als Fischereiausübungsberechtigter Hegepläne aufstellen.
Für Fischereibezirke müssen Sie als Fischereiberechtigter beziehungsweise, im Falle der Verpachtung, als Fischereiausübungsberechtigter Hegepläne aufstellen.