Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Betreuungsbedarf
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt unter anderem vom Alter des Kindes ab.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig davon, wie viele Betreuungsstunden Sie wünschen, den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes wird ohne weitere Bedarfsprüfung eine Teilzeitbetreuung (bis zu 7 Stunden täglich) gewährt. Für eine über diesen Anspruch hinausgehende Betreuung muss ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.
- Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind auch länger in der Kita oder Kindertagespflegestelle bleiben. Längere Betreuungszeiten sind ebenfalls möglich, wenn der Bedarf sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.
1. Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und nutzen Sie dafür die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular.
2. Machen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Kind, zum Betreuungsumfang und zu den Betreuungspersonen. Im Online-Dienst erhalten Sie anschließend Ihren ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument. Drucken Sie das Dokument aus.
3. Senden Sie den von allen Betreuungspersonen unterschriebenen Antrag möglichst umgehend per Post an das zuständige Jugendamt oder geben Sie den Antrag im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes ab.
- Zuständig ist immer das Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita in einem anderen Bezirk besuchen soll.
- Ihr Jugendamt kann Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen. Daher sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beifügen.
5. Sie erhalten Ihren Kita-Gutschein per Post.
6. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.
- Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab.
- In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.
