Hat ein Elternteil Fragen zur Ausübung der Personensorge oder Probleme bei der Antragstellung zur gemeinsamen Sorge, kann das Jugendamt beratend eingreifen. Im weiteren Verlauf wird das Familiengericht eingeschaltet.
Hat ein Elternteil Fragen zur Ausübung der Personensorge oder Probleme bei der Antragstellung zur gemeinsamen Sorge, kann das Jugendamt beratend eingreifen. Im weiteren Verlauf wird das Familiengericht eingeschaltet.