Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg gezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.
Umzug innerhalb Hamburgs:
Bei einem Umzug innerhalb Hamburgs müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings innerhalb von 14 Tagen die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen. Dies können Sie auch in den Standorten des HamburgService vor Ort gleichzeitig mit der Änderung Ihrer Anschrift auf dem Personalausweis vornehmen lassen.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
Registrierung
Hinweise
- Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung I (ausgestellt nach 01.01.2015)
- Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung II (ausgestellt nach 01.01.2018)
- Sicherheitscodes Kennzeichen (ausgestellt nach 01.01.2015)
Die Gebühren betragen zwischen 9,30 EUR - 44,60 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Fristen
Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 14 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente (Zulassung Bescheinigung Teil I und ggf. Teil II) werden Ihnen im Anschluss ggf. inkl. Plaketten postalisch zugestellt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg gezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.
Umzug innerhalb Hamburgs:
Bei einem Umzug innerhalb Hamburgs müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings innerhalb von 14 Tagen die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen. Dies können Sie auch in den Standorten des HamburgService vor Ort gleichzeitig mit der Änderung Ihrer Anschrift auf dem Personalausweis vornehmen lassen.
Umzug von außerhalb nach Hamburg
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
- Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
- Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- Kennzeichenschilder, sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
- gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie gegebenenfalls Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich
- Terminbestätigung
- Bei Wechsel des Kennzeichens muss zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung) vorgelegt werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
- Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen) (nicht älter als 3 Monate)
- Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- sind noch keine Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgefertigt worden, so sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen
- gültige HU-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Terminbestätigung
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
- Bei Privatpersonen: Ihr melderechtlicher Wohnsitz ist in Hamburg.
- Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg.
- Sie haben keine Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als 5,00 EUR. (Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.)
Hinweise
Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Die Gebühren betragen 15,90 bis 60 EUR. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__15.html
§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__13.html
Rechtsbehelfe
Entfällt
Fristen
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss sofort erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.
