Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist dieses häufig noch abgemeldet. In dem Fall müssen Sie das Fahrzeug wieder anmelden, um es im Straßenverkehr nutzen zu können.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Land Brandenburg:
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist dieses häufig noch abgemeldet. In dem Fall müssen Sie das Fahrzeug wieder anmelden, um es im Straßenverkehr nutzen zu können.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. Zudem ist auch eine Antragstellung online möglich.
Das Fahrzeug muss vor der Wiederzulassung oder der erneuten Inbetriebsetzung einer Hauptuntersuchung unterzogen werden, sofern diese fällig ist.
Sofern die Fahrzeugdaten und die Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und keine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug- Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges vorgelegt werden kann, benötigen sie zusätzlich ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.
Zudem ist eine internetbasierte Wiederzulassung über iKFZ möglich, sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zulassungsantrages nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen ist.
Ein außer Betrieb gesetztes Potsdamer / Potsdam-Mittelmärker Fahrzeug wird wieder zum Verkehr zugelassen mit Wechsel des Halters.
Weitere Informationen:
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.
Hinweise:
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Sie haben die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Dazu können Sie den Online-Dienst Wunschkennzeichen Potsdam benutzen.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Wiederzulassung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
- Im Bürgerservicecenter
- ist die Antragstellung nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
- werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt.
- Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
- Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Wiederzulassung des Fahrzeuges ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“
