Ihr Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und Sie möchten es wieder zulassen, um es im Straßenverkehr nutzen zu können. Dabei handelt es sich um eine Wiederzulassung ohne Halterwechsel, wenn Sie bereits zuvor als Halterin oder Halter eingetragen waren.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Identifikation
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
3. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
4. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.
5. Die Kennzeichen sind ungesiegelt am Fahrzeug anzubringen. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.
6. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten.
