Sie können für Fahrzeuge, die bei der Zulassungsbehörde Berlin registriert sind, eine Auskunft beantragen. Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).
Die Auskunft umfasst:
- Halterdaten (Name, Anschrift)
- Fahrzeugdaten (Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs, Kraftfahrzeugkennzeichen)
- Versicherungsdaten
- Stellen Sie den Antrag auf Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halterauskunft). Das können Sie entweder online erledigen, persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Post.
- Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort. Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Im Online-Dienst erhalten Sie eine Antragsbestätigung nach erfolgter Bezahlung.
