Für die Einreise mit dem Auto in bestimmte ausländische Staaten benötigen Sie einen internationalen Fahrzeugschein.
Für die Fahrt innerhalb der Europäischen Union (EU) ist Ihre reguläre Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend. Innerhalb der EU benötigen Sie keinen internationalen Fahrzeugschein.
Welche Dokumente Sie in welchen Staaten konkret benötigen, darüber erhalten Sie Auskunft bei der jeweiligen ausländischen Vertretung des Staates.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Terminbestätigung
- schriftliche Vollmacht des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin
- gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen oder registriert
Hinweise
Für die Einreise in bestimmte ausländische Staaten außerhalb der EU benötigen Sie eine sogenannte Carnet de Passages. Dieses Dokument ermöglicht die vorübergehende, zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs ins Ausland und wird von Automobilclubs ausgestellt.
Außerdem ist in einigen Staaten außerhalb der EU die sogenannte grüne Deckungskarte bzw. Internationale Versicherungskarte erforderlich, die nachweist, dass das Fahrzeug versichert ist. Diese ist beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Welche Dokumente Sie in welchen Staaten benötigen, darüber informiert die jeweiligen ausländische Vertretung des Staates.
Die Gebühren belaufen sich auf etwa 11 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§ 44 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__44.html
Rechtsbehelfe
keine
Verfahrensablauf
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
- Buchen Sie den Termin "Änderung der Fahrzeugpapiere - technische Änderungen"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird bearbeitet.
- Sie erhalten den internationalen Fahrzeugschein direkt bei Ihrem Termin vor Ort.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Ihr Anliegen wird sofort bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
