Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes durchführen möchten, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "04".
Ein Rechtsanspruch darauf, dass ein ausländischer Staat das Kennzeichen anerkennt, besteht nicht.