Rote Kennzeichen werden an zuverlässige Kraftfahrzeughändlern oder Kraftfahrzeugwerkstätten (keine Selbsthilfewerkstätten) befristet ausgegeben. Diese Rote Kennzeichen können für Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 4 Wochen)
- Handelsregisterauszug bei Unternehmen (nicht älter als 3 Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- für Rote Kennzeichen (erhältlich bei der Kfz-Versicherung),
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde zu beantragen).
- Stellplatznachweis über drei Stellplätze (z.B. Mietvertrag mit dem Grundeigentümer)
- Terminbestätigung
Voraussetzungen
- Der Betriebssitz ist Hamburg.
- Das Handwerk bzw. das Gewerbe muss auch tatsächlich ausgeübt werden.
- Die Stellplätze befinden sich in Hamburg.
- Persönliches Erscheinen des Verantwortlichen ist wegen der Unterweisung zum Umgang mit den Roten Kennzeichen erforderlich.
- Der Verantwortliche besitzt eine gültige Fahrerlaubnis.
Hinweise
- Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich am Standort Hamburg-Nord.
- Für Überführungsfahrten ins Ausland sollte man sich in jedem Falle vorher über die Regelung im jeweiligen Land informieren. Im Zweifelsfall empfiehlt sich für die Überführung ein Ausfuhrkennzeichen.
192-220 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Handlungsgrundlagen
§ 41 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__41.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch bei ablehnendem Bescheid
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin (auch für die Abholung von Kennzeichen).
- Auf unserer Internetseite wählen Sie die Kategorie "Rote Kennzeichen (nicht privat)"
- Danach buchen Sie "Antrag rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV-Standort Nord mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird bearbeitet.
Fristen
Es gibt keine bestimmten Fristen.
Bearbeitungsdauer
Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.
