Für ein Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden. Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.
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Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Antrag zur Kfz-Zulassung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
bei Firmen - Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
bei Vereinen - schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
bei minderjährigen Fahrzeughaltern - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für zulassungspflichtige Fahrzeuge
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschild(er)
Voraussetzungen
- Halter/in des Fahrzeugs ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 31,80 EUR, wenn die Dienstleistung nicht im Rahmen einer Zulassung erfolgen soll und das Fahrzeug bereits zugelassen ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Handlungsgrundlagen
- Informationen zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen (Generalzolldirektion)
- Allgemeine Hinweise zu Zulassungen auf Unternehmen und Vereinigungen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Persönliche Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Wunschkennzeichen online reservieren (Dienstleistung)
