Über das Online-Portal kann der Antrag auf Außerbetriebsetzung für ein in Bremen zugelassenes Fahrzeug gestellt werden. Die antragstellende Person muss nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs sein.
Es besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen für 1 Jahr auf den Halter / die Halterin für dasselbe Fahrzeug zu reservieren. Die Reservierung für auswärtige Kennzeichen ist nicht möglich.
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Bremen
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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