Ein Fahrzeug kann außer Betrieb gesetzt (stillgelegt / abgemeldet) werden, wenn Sie es verkaufen möchten oder vorübergehend nicht nutzen. Anschließend darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist nur für die Wiederzulassung auf den gleichen Halter möglich. Wenn Sie das Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug nutzen möchten, können Sie es nachträglich (erst nach vier Tagen) über das Wunschkennzeichenportal reservieren (siehe "Weiterführende Informationen").
Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder bei der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die sofortige Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate, jedoch nur im Rahmen der Erledigung der Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde vor Ort möglich. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen erst vier Tage nach der Außerbetriebsetzung online reservieren (siehe "Weiterführende Informationen"). Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren. Dies ist sowohl online, beim Bürgeramt als auch bei der Zulassungsbehörde möglich.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht. Getätigte Reservierungen können weder zum Zweck der Reservierung noch hinsichtlich des Namens abgeändert werden - auch nicht durch Kontaktaufnahme mit der Zulassungsbehörde.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit vollständigen Unterlagen
Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen. - Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis
- ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte - beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
- Legt eine dritte Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt diese als bevollmächtigt.
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz aller erforderlichen Unterlagen.
- Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren. - Für die Online-Antragstellung: Das Fahrzeug muss in Berlin zugelassen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Kennzeichenschilder müssen mit Stempelplaketten und freizulegenden Sicherheitscodes versehen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Rückseite versehen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
- 17,10 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
- 3,30 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
- Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen
