Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im EU-Ausland kaufen oder mit einem im EU-Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie oder Ihre Vertretung für dieses Fahrzeug die Zulassung in Deutschland beantragen. Die Antragstellung ist auch online möglich.
Gebrauchte Fahrzeuge aus einem EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden. Hierzu teilt die Zulassungsbehörde des Verwaltungsbezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (bei Firmen oder Vereinen: Betriebs- oder Vereinssitz), dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu.
Amtliche Kennzeichen müssen mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind gesetzlich vorgeschrieben. Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld.
