Ihr Neufahrzeug dürfen Sie erst im Straßenverkehr nutzen, wenn es zugelassen ist.
Durch die Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere Ihres Fahrzeugs und sowie ein Kennzeichen. Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie das Neufahrzeug im Straßenverkehr bewegen und es auf öffentlichen Flächen abstellen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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