Mit der 3. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist es als Privatperson ab dem 01.10.2019 möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen.
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person.
Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren.
Eine Online-Neuzulassung ist nicht möglich:
- wenn es zum Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode gibt (ausgestellt nach dem 31.12.2017).
- wenn eine Zulassung im Mehrstufenverfahren vorgenommen werden soll.
- wenn eine Zulassung im Zusammenhang mit einem Gutachten / einer technischen Änderung erfolgen soll.
- wenn die technischen Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können, weil diese nicht in der Datenbank hinterlegt worden sind.
- wenn das Fahrzeug aus dem Ausland kommt, oder dort bereits zugelassen war.
Wunschkennzeichen reservieren:
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link zur "Internetbasierten Fahrzeugzulassung" machen. Den Link finden Sie unter "Online Service" - "Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz" oder über den Button "Online erledigen". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.
