Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.02.2021