Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.02.2021