Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.