Für die Verhandlungen und Entscheidungen der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet.
Für die Verhandlungen und Entscheidungen der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet.