Ein Bürgerbegehren versteht sich als ein Antrag der Bürger in einem Bezirk auf Durchführung eines Bürgerentscheides. Ein Bürgerbegehren kann für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann. Ausgenommen davon sind Personalentscheidungen und Beschlüsse über den Haushalt.
Ein Bürgerbegehren muss schriftlich beim zuständigen Bezirksamt angezeigt und so formuliert werden, dass es eine Frage beinhaltet, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Ein Bürgerbegehren ist dann zustande gekommen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige beim Bezirksamt 3 % (in Bezirken mit mehr als 300.000 Einwohnern: 2 %) der wahlberechtigen Einwohner des betroffenen Bezirkes das Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift unterstützt haben.
Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gibt es drei Möglichkeiten für den weiteren Ablauf:
1.Die Bezirksversammlung stimmt dem Bürgerbegehren zu.
2.Die Bezirksversammlung stimmt einer mit den Initiatoren abgestimmten, geänderten Fassung zu.
3.Es kommt zu einem Bürgerentscheid.
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