Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Wird Ihr Kind in Bremerhaven geboren, ist das Standesamt Bremerhaven, unabhängig vom Wohnort der Eltern, für die Beurkundung zuständig.
Anzeige von Geburten:
Die Geburt des Kindes wird dem Standesamt innerhalb einer Woche nach der Geburt angezeigt.
Wenn Ihr Kind im Klinikum Bremerhaven Reinkenheide geboren wurde, erfolgt die Anzeige der Geburt durch das Krankenhaus.
Wir bitten Sie, nach der Geburt im Standesamt anzurufen und nachzufragen ob die Geburtsanzeige bereits vorliegt.
Anzeige einer Hausgeburt:
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, mündlich (persönlich) angezeigt werden.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
