Ist ein Eintrag im Geburten-, Ehe- oder Sterberegister unrichtig oder unvollständig, kann er berichtigt oder fortgeschrieben werden. Bei solchen Folgebeurkundungen unterscheidet man zwischen Berichtigungen und Fortschreibungen.
- Berichtigung:
Die Eintragung war von Anfang an fehlerhaft.
Beispiel:
Bei der Geburtsbeurkundung eines Kindes wurde der Familienname falsch eingetragen. - Fortschreibung:
Es sind spätere Ereignisse eingetreten, die den ursprünglichen Sachverhalt verändert haben.
Beispiel:
Der Geburtsname eines Kindes hat sich nach seiner Geburt geändert. Zuerst führte das Kind den Namen der Mutter, durch eine Namenserklärung der Eltern führt es jetzt den Namen des Vaters.
