Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt einer Person nachweisen. Sie enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Normalerweise enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht der Person und zu ihren Eltern.
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburt in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können auch einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregister beantragen.
In dem Ausdruck stehen alle Daten, die zu Ihrer Geburt eingetragen wurden – zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, die Uhrzeit Ihrer Geburt und Angaben zu Ihren Eltern.
Auch spätere Änderungen, wie eine Adoption, eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung, sind darin vermerkt.
Der Ausdruck aus dem Geburtenregister oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gelten rechtlich wie eine Geburtsurkunde.
Sie können ihm zum Beispiel bei Behörden verwenden.
Seit dem 1. November 2022 steht die genaue Geburtszeit (Stunde und Minute) auch in jeder neuen Geburtsurkunde.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Hinweise
Online-Service: Kinderleicht zum Kindergeld
eingeschränkte Zielgruppe
Für Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, Ausdrucke aus dem Geburtenregister und mehrsprachige Geburtsurkunden (international) betragen die Gebühren
- 19,50 EUR je Urkunde
- 8,50 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang
- Geburtsurkunden für Rentenzwecke und weitere soziale Zwecke sind gebührenfrei
Fristen
4 Wochen nach der Geburt
Bearbeitungsdauer
ca. 7 Werktage
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt einer Person nachweisen. Sie enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Normalerweise enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht der Person und zu ihren Eltern.
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburt in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können auch einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregister beantragen.
In dem Ausdruck stehen alle Daten, die zu Ihrer Geburt eingetragen wurden – zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, die Uhrzeit Ihrer Geburt und Angaben zu Ihren Eltern.
Auch spätere Änderungen, wie eine Adoption, eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung, sind darin vermerkt.
Der Ausdruck aus dem Geburtenregister oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gelten rechtlich wie eine Geburtsurkunde.
Sie können ihm zum Beispiel bei Behörden verwenden.
Seit dem 1. November 2022 steht die genaue Geburtszeit (Stunde und Minute) auch in jeder neuen Geburtsurkunde.
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (wenn Sie die Geburtsurkunde schriftlich beantragen in Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- Wenn Sie die Urkunde in Vertretung beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument.
- Wenn Sie nicht die Person sind, auf die sich die Urkunde bezieht und auch nicht deren Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling, Geschwister, benötigen Sie einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses und ggf. eine Vollmacht.
Voraussetzungen
Urkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegen deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Sie können sich eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine mehrsprachige Geburtsurkunde (international) oder einen Ausdruck aus dem Geburtenregister ausstellen lassen, wenn Sie:
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
- Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
- Vorfahre oder Abkömmling oder deren
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
- Dritte Personen können mit Vollmacht der beurkundeten Person oder einer urkundsberechtigten Person eine Urkunde beantragen.
Hinweise
Sollte Ihnen der Geburtsort nicht mehr bekannt sein, wenden Sie sich schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt die Geburt beurkundet hat.
Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Links).
Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Diese Urkunden sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzen die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.
Für Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, Ausdrucke aus dem Geburtenregister und mehrsprachige Geburtsurkunden (international) betragen die Gebühren
- 19,50 EUR je Urkunde
- 8,50 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang
- Geburtsurkunden für Rentenzwecke und weitere soziale Zwecke sind gebührenfrei
Handlungsgrundlagen
§ 55 bis 58 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html
§§ 62 bis 68 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html
§§ 48 bis 50 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html
Rechtsbehelfe
Bei Ablehnung der Ausstellung können Sie einen Antrag auf gerichtliche Anweisung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, stellen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfall abhängig.
- Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Urkunde in der Regel sofort.
