Das Standesamt Bremerhaven stellt Personenstandsurkunden:
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
und beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern aus, wenn das personenstandsrechtliche Ereignis (die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall) in Bremerhaven stattgefunden hat. Die Ausstellung von mehrsprachigen Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ist möglich.
Die mehrsprachigen Auszüge der Personenstandsregister erhalten folgende Sprachen:
französisch - deutsch - englisch - spanisch - griechisch - italienisch - niederländisch - portugiesisch
Für Personenstandsregister gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Für Personenstände die länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Bremerhaven, Tel.: 0471 590 2567. E-Mail: stadtarchiv@magistrat.bremerhaven.de
Familienbücher wurden bis Ende 2008 als Register beim Standesamt geführt. Ab 2009 gingen die Einträge in das Heiratsregister über.
Abstammungsurkunden wurden ab 2009 durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.
Bestattungsinstitute benötigen in der Regel von den Angehörigen bzw. Erben eine Vollmacht zur Beantragung von Personenstandsurkunden.
