Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes, weil dort das Geburtenregister geführt wird. Die Geburtsurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie die Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld und für Zwecke der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Ort, Tag und Uhrzeit der Geburt des Kindes
• Geburtsname und Vorname(n) sowie Geschlecht des Kindes
• Vorname(n) und Familienname der Mutter
• Vorname(n) und Familienname des Vaters (soweit eingetragen)
• Auf Wunsch kann eine Geburtsurkunde auch ohne Angaben zum Geschlecht des Kindes und/oder zu den Eltern ausgestellt werden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift bzw. den beglaubigten Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister (soweit das Register elektronisch geführt wird). Diese brauchen Sie beispielsweise für die Anmeldung der Eheschließung. Sie geben den Registerinhalt wieder und können zusätzlich Hinweise zu Eheschließungen oder zu eigenen Kindern der Person sowie Folgebeurkundungen wie unter anderem zu Namensänderungen oder Adoption beinhalten. Die beglaubigte Registerabschrift oder der Registerausdruck ersetzen damit die frühere Abstammungsurkunde. Sie haben denselben Beweiswert wie eine Geburtsurkunde.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer (internationalen) Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift bzw. eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister. Wenn Ihnen das registerführende Standesamt bekannt ist, können Sie dies unter Angabe der Registernummer online oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Berliner Standesamt die Geburt registriert wurde, können Sie eine kostenpflichtige Suche in Auftrag geben.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern. Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde online oder persönlich vor Ort stellen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.
5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.
7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.
Hinweis
- Wenn Ihnen nur die alte Bezeichnung des Berliner Standesamts bekannt ist, können Sie online das heute zuständige Standesamt kostenfrei selbst ermitteln.
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
