Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes, weil dort das Geburtenregister geführt wird. Die Geburtsurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie die Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld und für Zwecke der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
• Tag und Ort der Geburt
• Vor- und Familiennamen der Eltern
• Geschlecht (optional)
• Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde, können Sie entweder selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen oder Sie geben eine kostenpflichtige Suche in Auftrag.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde online oder persönlich vor Ort stellen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.
5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.
7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.
Hinweis
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter ”Weiterführende Informationen”).
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter ”Weiterführende Informationen”).
