Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten Abkommen zur Anerkennung von Führerscheinen, die das Umschreiben in eine deutsche Fahrerlaubnis vereinfachen.
Die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beinhaltet eine Liste mit Staaten, deren Führerscheine für maximal sechs Monate nach Einreise in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen. Wollen Sie im Anschluss weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland fahren, müssen Sie Ihren Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen. Als Bürger eines Listenstaates müssen Sie hierfür aber häufig keine neue Prüfung ablegen, sondern nur einen Antrag stellen. Entsprechende Links finden Sie unter "Formulare, Services und Links".
Achtung
Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Sie brauchen zum Umschreiben einen vollwertigen Führerschein aus dem Listenstaat.
Achtung: Diese Dienstleistung erhalten Sie nur in den Standorten Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord!
