Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Studierende/r) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Studierende/r) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.