Sie können Zugang zu staatlichen Berufsschulen in einem anderen Bundesland erhalten, obwohl sich Ihre Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein befindet und Sie daher eigentlich in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig sind.
Dies gilt auch, wenn Sie den Ausbildungsbetrieb gewechselt haben oder Ihr Ausbildungsbetrieb umgezogen ist und Sie dadurch in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig geworden sind.
Auch in Fällen besonderer persönlicher Härte kann Ihnen der Zugang zu staatlichen Berufsschulen sowie zu folgenden Schulen gewährt werden:
- Berufsbildenden Schulen in Bezug auf die Bildungsgänge
- Berufsfachschule
- Berufsvorbereitungsschule
- Berufliches Gymnasium
