Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
